Wenn Sie einen Pflegegrad haben, müssen Sie unsere Leistungen in vielen Fällen nicht selbst bezahlen. Die Pflegekasse stellt Ihnen dafür einen festen monatlichen Betrag zur Verfügung.
Helin Alltagsbegleitung ist zur Erbringung von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI zugelassen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts vor.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Er ist zweckgebunden: Das Geld darf nur für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden – zum Beispiel für Alltagsbegleitung, Betreuung oder Hilfe im Haushalt.
- Der Betrag liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 131 Euro pro Monat.
- Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart werden.
- Bei Pflegegrad 1 wird der Betrag nicht auf andere Leistungen angerechnet.
- Der Betrag wird gesetzlich festgelegt und kann sich ändern.
Die genaue Höhe des Entlastungsbetrags wird vom Gesetzgeber bestimmt. Wir nennen hier den Stand 2025/2026 und können keine Gewähr für künftige Änderungen übernehmen. Bitte fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuell gültigen Betrag.
Wie die Abrechnung funktioniert
- Sie beantragen den Entlastungsbetrag bei Ihrer Pflegekasse. Viele Kassen halten dafür ein kurzes Formular bereit – bei Fragen helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen.
- Sie beauftragen uns mit der Leistung, die Sie möchten.
- Wir rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- Sie unterschreiben lediglich den Leistungsnachweis.
Ihre Pflegekasse kann unsicher sein? Das kennen wir. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung – wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und begleiten Sie durch das Verfahren.
Voraussetzungen für die Abrechnung über die Pflegekasse
- Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5).
- Ein Antrag auf den Entlastungsbetrag bei Ihrer Pflegekasse.
- Eine anerkannte Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI.
Wir sind kein Pflegedienst
Wir erbringen keine Pflege und keine medizinische Behandlung. Unsere Leistungen sind Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Unterstützung. Ob eine konkrete Leistung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns einfach an unter +49 173 5871412. Wir erklären Ihnen gerne in Ruhe, welche Möglichkeiten Sie haben – kostenlos und unverbindlich.